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allmega - sinnvolles leben
Komplettes Thema anzeigen 10.09.2012, 20:56
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Betreff: ESM- Offener Brief an den Bundespräsident der BRD Dr. Joachim Gauck
Taxpayers Association Europe
Bund der Steuerzahler (Bayern)
Der Präsident
Offener Brief

An Herrn
Bundespräsidenten
Dr. Joachim Gauck
Schloss Bellevue
Spreeweg 1
10557 Berlin
31.08.2012

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

in Ihrem Stern-Interview (Stern-Extra 3/2010: „Die Geschichte der Deutschen“) führen Sie aus, dass
die DDR-Bürgerrechtler nach der Devise handelten: Wir sind das Volk – die Politiker haben ihren Job
zu tun, aber wir, das Volk, kontrollieren sie. Wir fügen heute hinzu: Das sind die Spielregeln der
Demokratie! Dies schließt - wie Sie wiederholt dargelegt haben - Dienerschaft der Bevölkerung und
deren Bevormundung durch Regierung und Parteien aus. Diese allgemeinen Freiheits- und
Kontrollrechte bilden den innersten Kern der demokratischen Rechte unseres Volkes. Damit steht die
Verteidigung dieser Rechte grundsätzlich turmhoch über den behaupteten (angeblich
alternativlosen!) Notwendigkeiten der „Banken- oder Eurorettung“. Recht kommt vor Finanzen!
In diesem Sinne haben Sie erst kürzlich im ZDF-Sommerinterview an die Bundesregierung, namentlich
an die Bundeskanzlerin, dringlich appelliert, der deutschen Bevölkerung sehr detailliert zu
erklären, was der ESM beinhalte und für sie fiskalisch bedeute, welchen Preis also die Deutschen im
Ergebnis zu zahlen haben. Für die Vorbehalte und Sorgen ungezählter Bürger gegen den ESM
äußerten Sie Verständnis und begrüßten insoweit die Klagen zum Bundesverfassungsgericht:
Manchmal fehle der Politik die Energie, der Bevölkerung sehr offen zu sagen, was eigentlich passiere.
Das war sehr höflich ausgedrückt, denn nach unserer Meinung fehlt der Wille zur Aufklärung! Wir
gehen sogar so weit zu behaupten, dass die Politik in Sachen Eurorettung und geplanter Installation
der ESM-Mega-Bank die Bevölkerung bewusst im Dunklen lässt bzw. täuscht, damit dieser
monströse Geldumverteilungsmechanismus, der alle Staats- und Bürgerfinanzen komplett vernichten
wird, dauerhaft installiert werden kann.
Und dabei wird – wie inzwischen allgemein bekannt - nicht etwa Vermögen von deutschen Bürgern
an griechische, spanische oder andere Bürger verteilt: Vermögen und zukünftige Einkommen der
Bürger werden vielmehr - ohne Legitimation und Kontrolle durch diese – rücksichtslos auf das
finanzielle Schlachtfeld „Eurokrise“ geworfen, um ständig neue, bodenlose Finanzlöcher von Staaten,
Banken und einzelnen Wirtschaftssektoren zu stopfen.
Tatsächlich werden, unter Beihilfe der Politikerklasse, mit jeder Zahlung an Drittstaaten oder Banken
die Kreditrisiken des weltweiten Großkapitals in Billionenhöhe sukzessive und praktisch unbemerkt
auf die europäischen Steuerzahler und Bürgern dauerhaft übertragen. Im Endeffekt werden Verluste

aus privaten Risikogeschäften vergemeinschaftet, etwaige Gewinne aber verbleiben bei der
Finanzoligarchie. Das ist ein unzumutbares, ebenso dreistes wie schmutziges Geschäftsgebaren,
denn weshalb sollen normale Bürger zu ihrem Nachteil die Risiken von riskanten und spekulativen
Geldgeschäften reicher Leute oder von Drittstaaten übernehmen. Weshalb mutet unsere Regierung
dem Volk so etwas zu? Geschieht dies dennoch, werden unsere Bürger zwangsweise zu Dienern der
lizenzbefreiten (Art. 32 Abs. 9) ESM-Mega-Bank und - als unmittelbare Folge - der weltweiten Großfinanz.
Dies vor allem deshalb, weil sich der ESM sein Betriebskapital gemäß Art. 8 Abs. 2 ESM i.V.m.
Art. 21 Abs. 1 ESM hauptsächlich über Kreditaufnahme (Eurobonds)1 am offenen Markt beschafft,
das heißt bei den üblichen internationalen Großkreditgebern!
Was macht es für einen Sinn Banken und ihre Hintermänner zu schützen, wenn dadurch ganze
Staaten und deren Bevölkerung wirtschaftlich zugrunde gehen. Die Gesamtheit der Bürger verdient
selbstverständlich höheren Schutz als jedwede Bank, mag diese behauptlich noch so systemrelevant
sein. Es ist aberwitzig zu glauben, über den Schutz der Banken schütze man den Bürger! Das
Gegenteil ist richtig! Den Bürger soll man, wenn notwendig, direkt schützen – aber nicht über ebenso
grenzenlose wie unkontrollierbare Rettungsmilliarden an Banken und marode Drittstaaten. Wer im
Wirtschaftsleben nicht überlebensfähig ist, für den ist das Insolvenzrecht da - auch für Großbanken -
aber nicht der Geldbeutel des normalen Bürgers!
Wir haben als erster Verband schon frühzeitig den ESM, den Fiskalpakt und das ESMFinG umfassend
kommentiert und in der Folge hierüber zahlreiche Veröffentlichungen vorgelegt. Wir wissen sehr
genau um die vielfache Rechts- und Verfassungswidrigkeit des ESM (und damit auch der Begleitgesetze).
Der ESM ist so oder so bei juristischer Betrachtung Null und Nichtig. Die dem ESM immanente
Nichtigkeit kann – nach unserer Rechtsordnung - nicht durch Bundestags- und Bundesratsbeschlüsse
beseitigt werden. Natürlich können nichtige Verträge nicht durch Richterspruch des BVerfG bzw. des
EuGH legalisiert oder ersetzt werden.
Der ESM führt unmittelbar zur Abschaffung des souveränen, demokratischen deutschen Nationalstaates.
Wenn aber die Politik mittels ESM die Demokratie und den deutschen Nationalstaat
beseitigen will – sofern dies überhaupt möglich ist! – bedarf es dazu einer Volksabstimmung und
zwar vor der Installation des völlig unkontrollierbaren und illegalen ESM-Mechanismus. Denn dessen
unmittelbare Folge ist, dass damit die deutsche Finanzhoheit endet und auf den ESM und andere
supranationale Institutionen übergeht.
Wenn die Entscheidungsmacht über die eigenen Finanzen (Bundes- und Länderhaushalte) verloren
geht, hat das Volk im Staat nichts mehr zu sagen. Es erübrigen sich dann u.a. Bundestagsabgeordnete
als Repräsentanten des Volkes vollständig.2 Ein Staat ohne finanzielles Entscheidungsmonopol
der Bürger ist kein demokratischer Staat mehr! Es gilt dann nur, was der Gouverneursrat des ESM in
seiner grenzenlosen Weisheit beschließt.
Die Regierung behauptet, die hochbrisante Finanzlage mache den Einsatz der schlagkräftigen ESMFinanz-„
Bazooka“ unter Gouverneursführung (mit quasi diktatorischen Aufgaben und Rechten, AdU)
notwendig.
Das Amt des Diktators war in der Zeit der frühen bis späten Römischen Republik ein mit umfassenden
Vollmachten ausgestattetes politisches Amt (ca. 80 Diktatoren in rund 450 Jahren). Nach dem Gesetz
wurde der Diktator zur Lösung genau umrissener Notsituationen des Staates für maximal 6 Monate
bestellt. Auch während der kurzen Dauer der Diktatur behielt der Senat (vor über 2100 Jahren) die
unbedingte Finanzhoheit! Und regelmäßig stellten die Diktatoren ihre geplanten Maßnahmen und
1 Siehe hierzu Fußnoten 63, 64 zu Art. 21 ESM-Kommentierung
2 Ob die dem ESM zustimmenden Bundestagsabgeordneten diese Konsequenzen ihrer beschlussmäßigen
„Selbsterübrigung“ überhaupt erkannt haben, dürfte zu bezweifeln sein.